Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kupper-Faerber GbR

Zwergenweg 17
09224 Chemnitz

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Marc Aurelio Kupper
Jonathan Josias Färber

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienst-, Werk- und Entwicklungsleistungen zwischen der Kupper-Faerber GbR (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienst-, Werk- und Entwicklungsleistungen, insbesondere Konzeption, Webdesign, Frontend- und Backend-Entwicklung, Bereitstellung digitaler Inhalte, Wartung, Pflege und Support, die zwischen der Agentur und ihren Kunden geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

Diese AGB richten sich sowohl an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. juristische Personen als auch an Verbraucher (§ 13 BGB). Bestimmungen, die ausdrücklich als nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher geltend bezeichnet sind, finden auf den jeweils anderen Kundenkreis keine Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang und Leistungsänderungen (Change Requests)

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

Der konkrete Leistungsumfang, Funktionsanforderungen, Meilensteine und Termine ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. einem gesondert vereinbarten Pflichtenheft.

Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests), wird die Agentur prüfen, ob die Änderung technisch und betrieblich durchführbar ist. Führt die Änderung zu einem zeitlichen Mehraufwand oder Verschiebungen im Zeitplan, teilt die Agentur dies dem Kunden mit. Die Agentur ist berechtigt, den Mehraufwand gesondert auf Nachweis auf Basis der vereinbarten Stundensätze oder mangels Vereinbarung der verkehrsüblichen Sätze abzurechnen. Bis zur Einigung über die Vergütung des Mehraufwands verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden und rechtliche Freistellung

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Projektdurchführung erforderlichen Daten, Informationen, Zugänge (z. B. Server-, Domain- oder FTP-Zugänge) sowie Inhalte (Texte, Bild-, Audio- und Videomaterialien, Logos, Schriftarten/Fonts) rechtzeitig und in digital verwertbaren Formaten zur Verfügung.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ruhen die Leistungspflichten der Agentur. Vereinbarte Fristen und Fertigstellungstermine verlängern sich mindestens um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm überlassenen Inhalte, Markenzeichen, Logos, Schriften und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Kunde stellt die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer solchen Rechtsverletzung geltend gemacht werden, einschließlich der notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Keine Rechtsberatung

Die Agentur schuldet keine rechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Webauftritts, einschließlich der Vollständigkeit und Richtigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner-Konfigurationen und AGB, obliegt ausschließlich dem Kunden. Bereitgestellte Textmuster oder Vorlagen stellen unverbindliche Entwürfe ohne Gewähr für rechtliche Gültigkeit dar.

§ 4 Abnahme von Werkleistungen

Handelt es sich bei der Leistung um eine Werkleistung (z. B. Website-Erstellung, Softwaremodul), ist der Kunde nach Bereitstellung der fertigen Leistung zur unverzüglichen Prüfung und Abnahme verpflichtet.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme ist in Textform zu erklären.

Abnahmefiktion (§ 640 Abs. 2 BGB)

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • der Kunde das Werk rügelos in den Produktivbetrieb übernimmt oder Dritten zugänglich macht, oder
  • die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert hat, sofern die Agentur den Kunden bei Beginn der Frist auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

Schlägt eine fristgerechte Abnahme fehl, weil wesentliche Mängel gerügt wurden, behebt die Agentur diese Mängel in angemessener Frist. Anschließend beginnt das Abnahmeverfahren bezüglich der behobenen Punkte erneut.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Kleinunternehmerregelung

Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung im Angebot (Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand auf Basis von Stundensätzen).

Es gelten die Bestimmungen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer erhoben oder gesondert ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich abweichend geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Agentur ist berechtigt, bei umfangreichen Werkverträgen angemessene Abschlagszahlungen zu fordern (z. B. ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Designfreigabe, ein Drittel bei Endabnahme).

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, laufende Arbeiten bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte, Referenznennung

Sämtliche Urheberrechte an den von der Agentur erstellten Werken (Quellcode, Design, Layouts, Datenbankstrukturen) verbleiben bei der Agentur bzw. den jeweiligen Urhebern.

Der Kunde erhält mit der vollständigen und vorbehaltlosen Begleichung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den im Angebot vorgesehenen Zweck.

Vor vollständiger Zahlung ist die Nutzung des Werkes im Produktivbetrieb unzulässig; die Nutzung zu Testzwecken erfolgt rein widerruflich.

An Open-Source-Komponenten, Frameworks oder Drittanbieter-Bibliotheken (z. B. unter MIT-, Apache- oder GPL-Lizenz) erwirbt der Kunde ausschließlich die in den jeweiligen Open-Source-Lizenzen definierten Rechte.

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden, dessen Namen sowie das fertige Arbeitsergebnis nach Veröffentlichung als Referenz in eigenen Portfolios, auf der Website und in Social-Media-Kanälen zu nennen und darzustellen, sofern dem nicht vorab eine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.

§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)

Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme.

Gegenüber Unternehmern obliegt der Agentur das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung).

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei Beeinträchtigungen, die durch fehlerhafte Bedienung, nachträgliche Änderungen am Quellcode oder an Serverkonfigurationen durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, oder bei Inkompatibilitäten, die auf nach Abnahme veröffentlichte Updates von Drittsoftware (z. B. Browser, Webserver-Betriebssysteme, CMS-Core-Updates) zurückzuführen sind.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Agentur auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Agentur haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen (Backups) durchzuführen. Im Fall von Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.

§ 9 Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. Wartung, Pflege, Monitoring, Hosting) haben – sofern nicht individuell abweichend vereinbart – eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

Gegenüber Unternehmern:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

Gegenüber Verbrauchern:

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Chemnitz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

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